Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Coaching, Seminare und Live-Events

Christian Kirschner | Neupfarrplatz 10, 93047 Regensburg, Deutschland (Einzelunternehmen)
Nachfolgend "Veranstalter" genannt.

1. Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachfolgend "Teilnehmer" genannt.

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet Coaching, Seminare und Live-Events (z. B. in Form von Kabarett) an. Eine genaue Bezeichnung und detaillierte Leistungsbeschreibung wird von dem Veranstalter unter anderem auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post, per Online-Buchungsformular oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3  Der Veranstalter behält sich vor, bis einer Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist. Davon ausgenommen ist Coaching mit Einzelpersonen.

3.4  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Vertragsdauer und Vergütung 

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

4.3   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

5.2  Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.3  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

5.4  Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter über gesundheitliche Probleme und etwaige körperliche und psychische Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

5.5  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.6  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

6. Verschwiegenheitspflicht

6.1  Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle besprochenen persönlichen Themen des Teilnehmers und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

7. Haftung

7.1  Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Urheberrecht und Verwendung Bild- und Filmmaterial

8.1  Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Arbeitsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, zu vervielfältigen, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen und/oder Dritten zugänglich zu machen.

8.2  Ein Ton- oder Videomitschnitt der Veranstaltung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.

8.3 Auf den Events können vom Veranstalter Film- und Fotoaufnahmen angefertigt werden. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter ohne Vergütung das Recht ein, Bildaufnahmen von ihm herzustellen und diese Aufzeichnungen zu werblichen sowie nicht-werblichen Zwecken zu nutzen.

(Stand Dezember 2019)